Welche Qualifikationen sollten Sie mitbringen?

Berufliche Qualifikationen

Grundsätzlich richtet sich das Weiterbildungsangebot zur ReittherapeutIn, ReitpädagogIn an alle Interessierten mit einer abgeschlossenen, oder demnächst abgeschlossenen, Berufsausbildung oder Studium aus dem sozialen, therapeutischen, psychologischen, erzieherischen, pädagogischen oder rehabilitativen Bereich. 

Also z.B. an:

Sozial-Pädagogen / Heil-Pädagogen / Mediziner / Psychologen / Psychotherapeuten / Heilpraktiker Psychotherapie (HPG) /  Logopäden / Ergotherapeuten / Physiotherapeuten / Kunsttherapeuten / Erzieher / Lehrer/ Diplom-Pädagogen / Krankenschwestern / Pfleger / Psychiatriekrankenschwestern- und -pfleger / Heilerziehungspfleger/ Sozialarbeiter / Psychomotoriker etc.

Personen mit langjähriger Erfahrung und praktischen Qualifikationsnachweisen im sozialen Bereich ohne abgeschlossene Ausbildung / Studium können eine Einzelprüfung vornehmen lassen.

Dazu müssen ausreichende, eigene praktische Erfahrung in einem der o.g. Bereiche nachgewiesen werden.

Zulassungsvoraussetzungen für Quereinsteiger

Bei fehlender beruflicher Qualifikation kann die Institutsleitung in Ausnahmefällen Sonderzulassungen vornehmen. Dazu müssen ausreichende eigene praktische Erfahrungen in einem der Bereiche nachgewiesen werden.

Geeignete Nachweise können sein:

  • Praktikumsbescheinigungen
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • freiwilliges soziales Jahr, u.ä.

Die Bescheinigungen müssen Aufschluss geben über die Dauer der Tätigkeit, die innerhalb dieser Zeit ausgeführten/übertragenen Arbeiten, Name der Praktikumstelle, Name und Berufsbezeichnung der verantwortlichen Leitung.

Der Bewerber muss einen Lebenslauf einreichen, der die von ihm erworbenen Fähigkeiten genau beschreibt. Zusätzlich wird mit jedem Bewerber ein persönliches Auswahlgespräch geführt.

Entscheidungen über eine Zulassung zur Ausbildung werden von der Institutsleitung getroffen. Im Einzelfall kann die Institutsleitung verlangen, dass der Bewerber zusätzlich zu den gemäß Curriculum erforderlichen Praktikumsstunden weitere Praktikumseinheiten während der Ausbildung absolviert.

Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall am besten persönlich um die Voraussetzungen zu klären.

Es stehen 10 % der Plätze für Quereinsteiger zur Verfügung.

 

Reiterliche Fähigkeiten

Fundierte, langjährige reiterliche Erfahrung und Erfahrung im Umgang mit Pferden sind notwendige Voraussetzungen und für die Weiterbildung Reittherapie oder Reitpädagogik von großer Wichtigkeit.
Diese Kompetenz kann über unterschiedliche Qualifikationen nachgewiesen werden und muss bis zur Zertifizierung der Weiterbildung PI vorliegen.

Diese Kompetenz kann  nachgewiesen werden über:

  • einen Lebenslauf, der die reiterliche Erfahrung ausführlich beschreibt.
  • Basispass Pferdekunde / ein Reitabzeichen. Die Reitabzeichen aller etablierter Verbände werden anerkannt, wie z.B. Geländereiter (VFD), Abzeichen Bronze IPZV, RA 5 der FN (vormals Reitabzeichen IV), Westernabzeichen 5.
  • Eine Liste anderer anerkannter alternativer Qualifikationen kann auf Wunsch angefordert werden.

Die Ausbildungsleitung behält sich vor, das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse im Zweifelsfall gemeinsam mit dem Bewerber zu klären.

Personen mit langjähriger pferdefachlicher Erfahrung und nachweislichen praktischen Qualifikationen, denen das Ablegen eines Reitabzeichens oder alternativen reiterlichen Qualifikationen nicht möglich ist, können im Rahmen einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.

Turniererfolge stellen keine notwendige Voraussetzung dar. Die Kompetenz, Pferde sicher und wirkungsvoll in der Arbeit einzusetzen sowie ein sicherer Umgang vom Boden aus, wird im Rahmen unserer Weiterbildung gefördert und überprüft (zusätzliche Bodenarbeitskurse können auch begleitend an unserem Institut absolviert werden).
Wir weisen darauf hin, dass zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als ReittherapeutIn Deutschland* der Sachkundenachweis Pferdehaltung notwendig sein kann.

Weiteres

Die beruflichen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung erfüllt sein, die reiterlichen Nachweise hingegen können bis zur Abschlussprüfung nachgereicht werden.
Das Ablegen eines Longierabzeichens ist für die Zulassung zur Weiterbildung nicht notwendig, da die Longenarbeit am Kappzaum innerhalb der Weiterbildung ausführlich behandelt wird.

Sonstige Voraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 3 Jahre). Dieser Kurs kann auch während der Ausbildung nachgeholt werden. Er muss allerdings vor der Zulassung zur Prüfung absolviert werden.

Sehr wichtig ist uns aber auch die eigene Einstellung. Die Arbeit als ReittherapeutIn ist für uns nicht „irgendein Beruf“. Wir finden, dass das nötige „Herzblut“ und viel Freude an der Arbeit mit den Klienten sowie an der achtsamen und respektvollen Arbeit mit dem Partner Pferd unbedingt erforderlich sind, um als Reittherapeut seiner Aufgabe gerecht zu werden.

FachassistentIn für heilpädagogisches Reiten

Für Interessenten, die die für einen Quereinstieg erforderlichen Qualifikationen nicht mitbringen ist die Teilnahme dann möglich, wenn in einem Kurs noch Plätze frei sein sollten. Sie erhalten als Abschluss ein Zertifikat als „FachassistentIn heilpädagogisches Reiten“. Dieses Zertifikat befähigt sie Therapieeinheiten gemeinsam mit einer zertifizierten Fachkraft / ReittherapeutIn / ReitpädagogIn oder HippotherapeutIn durchzuführen und diese kompetent zu unterstützen.