Neues Online Kurskonzept
Ab sofort bieten wir die Theorie Module unserer Weiterbildung wenn nötig auch als Online Seminar an!
Die Theorie Tage des Kurses sind auch für andere Interessierte einzeln buchbar. Ein detaillierter Stundenplan für alle Unterrichtstage folgt.
Der Kurs 44 mit Beginn im Januar 2021 wird erstmals mit einem neuen Konzept stattfinden.
- In den Blöcken 1-3 werden alle theoretischen Inhalte der Weiterbildung Online unterrichtet.
- Vor dem Online Seminar treffen wir uns in eine kurze Video-Kennenlernrunde
- Im Online Seminar haben Sie die Möglichkeit genau wie „Live“ Fragen zu stellen und auch mit den anderen Kurs Teilnehmern zu kommunizieren
- Sie erhalten das vollständige Kursmaterial (Skripte und Präsentaionen, Video Material) sofort nach der verbindlichen Anmeldung zum Kurs
- Zu den Inhalten des Seminars gibt es umfangreiches Video Unterrichtsmaterial
- Sie erhalten bekommt Zugang zur Equi Motion Facebook Gruppe. In der Gruppe werden viele Ideen unter den Teilnehmern ausgetauscht.
- Modul 4 wird ein reines Praxismodul sein in dem wir die theoretisch erarbeiteten Themen praktisch umsetzen
- Wir sorgen dafür, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht um intensiv zu üben
- Die 4 Seminarblöcke finden innerhalb von 9 Monaten statt im Anschluß haben die TeilnehmerInnen weitere 8 Monate Zeit um alle Praxisnachweise zu erbringen (Praktikumsberichte, Facharbeit)
Sie benötigen für die die Teilnahme an einem Online Seminar eigentlich nur:
- einen Internetzugang, PC/Laptop oder Tablet mit Kamera/Mikrofon
- einen bequemen Sitzplatz….
Technisches Know-How braucht man nicht!
Zur Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Regelungen für Weiterbildungen während der Corona Krise:
Mit den in Luxemburg derzeit vorgegeben Bestimmungen ist es uns, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder möglich Präsenzunterricht durchzuführen. Darüber sind wir sehr froh.
Corona Update:
Luxemburg wurde vom RKI nun wieder als Risikogebiet eingestuft.
Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ der meisten deutschen Bundesländer sieht aber wie beim letzten Mal Ausnahmeregelungen vor.
„Der grundsätzlichen Quarantänepflicht nach einer Einreise aus einem Risikogebiet stehen differenzierte Ausnahmeregelungen gegenüben.
Ausnahmen sind insbesondere vorgesehen für:
- den grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr,
- beruflich notwendige Einreisen aus dem Risikogebiet
- für notwendige medizinische Behandlungen
- sowie für Personen, die sich nur kurzzeitig (weniger als 48 Stunden) im Risikogebiet aufgehalten haben (Auspendler).
- Auch Beschäftigte, die unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Risikogebiet einreisen müssen, beispielsweise Montagearbeiter, müssen nach der Wiedereinreise nicht in Quarantäne.
- Insbesondere Berufs- und Bildungspendler sind daher von Vorneherein von der Quarantänepflicht ausgenommen.
- Auch Verheiratete oder Partner einer festen Beziehung sind von der Quarantänepflicht befreit.
- Darüber hinaus ermöglicht die CoronaVO EQT flexible und situationsadäquate Ergebnisse, da die häusliche Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses stets entfällt.“Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/#c112286
https://www.saarland.de/msgff/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2020/aktuelle-meldungen_2020-09/pm_2020-09-25_risikogebietluxemburg.html
Zusammengefasst ist lässt sich festhalten:
Dass Berufspendlerinnen und –pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen sind, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden (in manchen Bundesländern 48 Stunden) in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Durchreisende.
Weiterhin kann auf die Quarantäne verzichtet werden, sofern die betroffenen Personen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, französischer oder englischer Sprache gefasst sein.
Sollte in der Zukunft durch neue Verordnungen eine Durchführung der Seminare als Präsenzunterricht nicht möglich sein, wird der Kurs dennoch stattfinden. Es werden dann alle theoretischen Inhalte als Online Seminar durchgeführt. Die Praxiselemente werden dann zusammengefasst in einem der folgenden Blöcke unterrichtet.